
Die neuen Steueränderungen 2025: Was ändert sich für Arbeitnehmer & Investoren?
Bernd Helms, 25.02.2025
Anhebung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommensteuertarifs
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht. Für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden, steigt der Freibetrag entsprechend auf 24.192 Euro. Diese Maßnahme dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und soll die Auswirkungen der sogenannten "kalten Progression" mindern. Zusätzlich werden die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 Prozent nach rechts verschoben, um die inflationsbedingte Mehrbelastung der Steuerzahler auszugleichen.
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags
Familien können sich ebenfalls über finanzielle Entlastungen freuen. Das monatliche Kindergeld wird ab 2025 um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell unterstützen und die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigen.
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wird für viele Steuerzahler weiter reduziert. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, steigt von bisher 36.260 Euro auf 39.900 Euro. Dies bedeutet, dass ein größerer Teil der Steuerpflichtigen von dieser Abgabe befreit wird, was zu einer weiteren Entlastung führt.
Änderungen in der Sozialversicherung
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es ebenfalls relevante Anpassungen. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich ab 2025 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent für Arbeitnehmer. In Sachsen steigt der Satz auf 2,3 Prozent. Diese Erhöhung soll die Finanzierung der Pflegeleistungen langfristig sichern.
Neuregelung der Fünftelregelung bei Abfindungen
Eine bedeutende Änderung betrifft die Besteuerung von Abfindungen. Ab 2025 sind nicht mehr die Arbeitgeber für die Anwendung der Fünftelregelung verantwortlich, sondern die Finanzämter. Arbeitnehmer müssen diese steuerliche Begünstigung nun eigenständig in ihrer Steuererklärung beantragen. Diese Regelung soll Arbeitgeber von administrativen Aufgaben entlasten und die Prozesse vereinfachen.
Auswirkungen auf Investoren: Wegzugsbesteuerung für Fonds und ETFs
Für Investoren gibt es eine wichtige Neuerung: Ab dem 1. Januar 2025 wird die sogenannte "Wegzugsbesteuerung" auch auf gemanagte Fonds und ETFs angewendet. Dies bedeutet, dass Anleger, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, ihre Kapitalanlagen versteuern müssen, selbst wenn diese weiterhin im Depot verbleiben. Diese Regelung, die bisher nur für Unternehmensanteile galt, soll Steuerumgehungen verhindern und die Besteuerung von Kapitalanlagen sichern.
Fazit
Die steuerlichen Änderungen zum 1. Januar 2025 bringen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Investoren bedeutende Anpassungen mit sich. Während Arbeitnehmer von erhöhten Freibeträgen und Kindergeld profitieren, müssen Investoren die neuen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung beachten. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Auswirkungen dieser Änderungen zu informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen, um optimal auf die neuen Gegebenheiten vorbereitet zu sein.